Wer dafür interessiert, kann es im folgenden lesen:
" Halbjährige fachliche Bericht
Nach
einige Studien sind ungefähr 50 Millionen Menschen, die mit sogenannte
Behinderung leben. Behindertenproblematik ist ein Thema, was jede 10-te
Unionsbürger berührt. Meiner Forschung hält sich diese Gruppe vor Augen.
Im Rahmen einer
anderen Forschung habe ich mit rechtsvergleichende Methodik verschiedene
Hangdlungsfähigkeitsmodelle geprüft, um ein solches rechtliches Regelungsmodell
für geistig behinderte Menschen zu finden, das neben eine breite Möglichkeit
der Rechtsübung, bedeutsamer Schutz ermöglicht. Die Handlungsfähigkeitsmodellen
konzentrieren mehr darauf, welche Rechte herabgesetzt oder entziehen werden
sollen, um Schutz für Menschen mit geistigen Behinderungen zu schaffen. Was
einerseits Begrenzung ist, kann anderseits Schutz sein. Menschen mit geistigen
Behinderung brauchen größere Schutz, als die anderen, weil sie die
Nachwirkungen ihre Taten nicht vorher sehen können. Alle Rechte von denen
entziehen wäre aber eine falsche Weg. Es muss also einen Mittelweg gefunden
werden; Balance schaffen zwischen die Rechte und der Schutz.
Die, im oberen
mitgeteilten, erzielen der Schutz von Menschen mit Behinderung. Es ist aber nur
der erste Schritt,was noch nicht genug für die Gleichstellung diese Menschen
ist. Diese Forschung studiert mehr die zusätzliche, positive Seite, die noch
getan werden muss, und macht es auf europäsiche Ebene. Der Umstand der
diskriminierten Gruppen sind so zu sagen unter dem Standard, und brauchen
deswegen weitere Förderung, um in die gleiche Lage in verschiedene Bereichen zu
kommen. Diese Arbeit untersucht die Methodik der Europäischen Union, wie er die
Gleichstellung und Förderung der behinderte Menschen zu erreichen will.
Die Mangel von
entsprechende Definitionen in diesem Bereich verursachen auch große
Schwierigkeiten. Während meiner Forschung habe ich es beobachtet, was zur
größten Problemen führt: sehr wenige klare Ausdrücke. Schon der Begriff von
geistigen Behinderung ist unklar. Es hat sich auch mit der Zeit verändert, aber
die Wissenschaftszweige benutzen auch verschiedene Termini. Ärtzte,
Helipädagogen schaffen immer neue, genauere Kategorien, die der
Heterogenisierung dienen.
Als ich meine Forschung tatsächlich angefangen habe,
habe ich bemerkt, dass der Gegenstand der Untersuchung nicht gut eingeschränkt
worden war. Ich habe dieses Problem mit meinem Gutachter diskutiert und haben
wir uns entschieden, den Aufbau der Arbeit ein wenig zu verändern. Die
Fokusgruppe bleibt die Gleiche: Menschen mit Behinderung. Die Problematisierung
musste ein bisschen erweitert werden.
Anfangs wollte ich mich nur speziell mit der Problematisierung integrierte
oder segregierte Arbeitsverrichtung beschäfigen. Am Ende der Foschung wollte
ich Vorschläge machen und eine klare Antwort um die Frage geben: welche Konstruktion
ist für Menschen mit Behinderung besser. Ich musste aber bemerken, dass der
Problemkreis viel mehr breiter ist, als ich vorher gedacht habe. Die
Teilproblemen hängen so eng zusammen, dass man keine sorgfältoge Forschung
machen kann, wenn er sich nur mit einem Teil beschäftigt, ohne Berücksichtigung
der andere Faktoren.
Ich sehe die richtige Aufteilung des Problemkreises, als
schwierige Aufgabe. Das Problem muss als ganzheitliche Problematik gelöst
werden. Die verschiedenen Bereiche alleinstehend zu beurteilen bringt uns nicht
näher zu der Endlösung. Es hat aber Sinn, die Problembereiche allein zu prüfen
und zu forschen. Dann müssen wir aber diese Ergebnisse zusammen bewerten.
Nach der korrigierten Problemauffassung werde ich die
Gleichstellung und Förderung behinderter Menschen, im Rechtssystem der
Europäischen Union forschen. Mein Arbeit hat sowohl theoretische, deskriptive,
als auch pragmatische Teilen,mit originale Vorschläge. Im ersten halbes Jahr
der Forschungszeit habe ich mich mehr mit der pragmatische Seiten beschäftigt.
Ich bin der Meinung, dass der gut Vorbereitung unverzichtbar ist, für eine gute
Forschung. Nach dieser Absicht habe ich mit mehrere Wissenschaftlern und
Organisationen, die sich mit Behinderten beschäftigen, die Kontakt aufgenommen.
Nicht alle waren offen, aber einige haben mich versprochen, in der Forschung
mit zu helfen. Die mehrere persönliche
Treffen mit Vertretern von zivil Organisationen (unter anderem : ÉFOÉSZ, MDAC,
MWSZT) haben mir geholfen die Komplexität des Behinderungsproblematik zu
verstehen. Ich habe sowohl Heilpädagoge, als auch Juristen, und Betroffenen
getroffen. Ich haltete es für sehr wichtig, Grundkenntnisse von Heilpädagoge zu
hören, um die Gesamtprobleme ein bißchen besser zu verstehen. Diese Arbeit ist
eine juristische Arbeit, schaut also die Problemen grundsätzlich durch eine
juristische Brille. Die Komplexität des Themas erfordert aber
Interdisziplinarität im Rahmen eine grundsätzlich juristische Arbeit. Die zwei
Juristen, die mir ihre Hilfe angeboten haben, beschäftigen sich speziell mit
der rechtlichen Seite der Behindertenproblematik. Durch mehrere persönliche
Treffen habe ich meine Vorstellungen im Zusammenhang mit der Forschung für
ihnen erzählt. Es war sehr hilfreich, wenn wir darüber diskutiert haben, und
langsam hatte ich schon eine ergänzte Skript in meinem Kopf. Die Juristen und
Heilpädagogen haben mir versprochen, dass sie mir weiter helfen werden, als
externe Betreuer.
Es war eine schwere Aufgabe, die wichtigste Gesetze, Richtlinien und Fälle auszuwählen
und damit die rechtliche Rahmen der Forschung zu schaffen. Heute habe ich schon
eine Führungslinie, die ich während des Schreibens folgen kann.
Erstens habe
ich schon angefangen bestimmte Aktionspläne und Strategien der Europäischen
Union darzustellen (Europäische Strategie zugunsten
von Menschen mit Behinderung (20102020), Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen:
Ein Europäischer Aktionsplan (2004-2010) ).
Dieser Teil ist mehr deskriptiv, aber diese Rechtsquellen, die die primär- und
sekundärrechtliche Regelungen ergänzen, sind auch wichtig auf der Palette der
Hilfsinstrumenten der EU, bezogen Menschen mit Behinderung.
Im III.-ten Schlüssel
Kapitel habe ich angefangen solche Richtlinien, Verordnungen und Konventionen
zu prüfen, die sehr maßgeblich für die Entwicklung der
Anti-Diskriminationspolitik waren. Die Gleichbehandlungsrichtlinie (RL 2000/78/EG : Richtlinie des Rates zur
Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) war ein großer Schritt für die
Menschheit, besonders für die Behinderte-Gesellschaft. Es war die erste
sekundärrechtliche Richtlinie, die sich umstrittener Weise, aber ausdrücklich
mit Rechtschutz von behinderte Menschen beschäftigt. Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
von 2008 (800/2008 VERORDNUNG (EG) Nr.
800/2008 DER KOMMISSION zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von
Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88
EGVertrag) spielt eine große Rolle bei Menschen mit verminderten
Arbeitsfähigkeit. Die UNKonvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde neben 128 Staaten auch von
der EU, als alleinstehende Rechtssubjekt ratifiziert. Damit ist diese Übereinkommen europaweit verbindlich für die Mitgliedtaaten.
Die staatliche Gesetzgebungen waren aktiv, um Umsetzungsprozesse, und Maßnahmen
zu erarbeiten. Im Mittelpunkt der Konvention steht das Recht für Teilhabe dür
Menschen mit Behinderung. Die Übereinkommen verstärkt, was Hubert Hüppe der Beauftragte der
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen gesagt hat, dass Teilhabe
es ein Menschenrecht ist, das Schutz benötigt, und kein Akt der Gnade oder Fürsorge. Während meine bisherige
Forschung habe ich noch weitere Beschlüsse gefunden, die ich im Rahmen des
III.-ten Kapitels noch untersuchen möchte. Die sind solche Verordungen und
Richtlinien, deren Zielgruppe nicht direkt behinderte Menschen sind,
trotzdem bedeutsam für sie sind. Solche
sind unter anderem: die Urheberrecht Richtlinie, die Bus Richtlinie,
die Elektronische Kommunikationsdienst Richtlinie, Verordnung für
Flugreisenden, Verordnung für Eisenbahnverkehr, usw.
Als interessantesten
Teil werde ich die gesammelte Fälle der EuGH aufarbeiten. Für die IV.-ten
Kapitel habe ich solche Fälle ausgewählt, die mit der Rechtsstellung behinderte
Menschen verbundene Fragestellungen präsentieren. Beim Auwahl haben die tätige
Juristen geholfen, die als externe Betreuer meine Forschung fordern. Ich werde
ungefähr 6-10 Entscheidungen bearbeiten, und mit den wichtigsten rechtlichen
Aspekten und Folgen diese Entscheidungen zu beschäftigen.
Unter
anderem habe ich folgende Fälle geplant um zu verarbeiten: Navas, Inzirrilo,
Yousfi, Callemeyn, Newton, Coleman, Kalanke, usw.
Ich bin der Meinung, dass schwächere Personengruppen, wie Menschen mit
Behinderungen nicht nur durch spezialisierte Gruppen(Organisationen) geschützt
werden sollten, sondern auch juristische Aufmerksamkeit brauchen. Deswegen bin
ich sehr dankbar für die Unterstützung, was ich für die Verwirklichung dieser
Forschung bekommen habe.
" Diese Forschung konnte mit Unterstützung des ungarischen Staates und der Europäischen Union, in Kofinanzierung des Europäischen Sozialfonds, durch die im Rahmen des Projektes TÁMOP 4.2.4.A-1 ausgeschriebene Stipendienförderung verwirklicht werden. "
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