2013. május 31., péntek

ausgewählte Rechtsvorschriften

In diesem Monat habe ich die Analyse der ausgewälten Rechstquellen fast beendet. Es ist zwar trockene deskriptive Teil der Forschung, aber ist auch unverzichtbar. Ich wollte wissen und ungefähr sehen welche Rechtsintrumente der Europäische Union heutzutage benutzt. Damit ist der II-te Kapitel der Arbeit über die Behinderten-Politik der EU und der III-te Kapitel über weitere wichtige Aspekte der rechtlichen Rahmen fast fertig. Unter diesem zwei Kapitel analysiere ich etwa sechts Rechtsvorschrift. Bevor ich mit meiner Gliederung weiter gehe, muß ich es ein bißchen abkürzen, damit es nicht zu lang und langweilig wird.






" Diese Forschung konnte mit Unterstützung des ungarischen Staates und der Europäischen Union, in Kofinanzierung des Europäischen Sozialfonds, durch die im Rahmen des Projektes TÁMOP 4.2.4.A-1 ausgeschriebene Stipendienförderung verwirklicht werden. "

2013. május 6., hétfő

Halbjähriger fachlicher Bericht

Heute habe ich beendet, den halbjährigen Bericht zu schreriben. Ich habe viele Einträge von dieser Blog benutzt, weil ich meine Erfahrungen und Gedanken monatlich hier publiziere.

Wer dafür interessiert, kann es im folgenden lesen:

Halbjährige fachliche Bericht

            Nach einige Studien sind ungefähr 50 Millionen Menschen, die mit sogenannte Behinderung leben. Behindertenproblematik ist ein Thema, was jede 10-te Unionsbürger berührt. Meiner Forschung hält sich diese Gruppe vor Augen.

Im Rahmen einer anderen Forschung habe ich mit rechtsvergleichende Methodik verschiedene Hangdlungsfähigkeitsmodelle geprüft, um ein solches rechtliches Regelungsmodell für geistig behinderte Menschen zu finden, das neben eine breite Möglichkeit der Rechtsübung, bedeutsamer Schutz ermöglicht. Die Handlungsfähigkeitsmodellen konzentrieren mehr darauf, welche Rechte herabgesetzt oder entziehen werden sollen, um Schutz für Menschen mit geistigen Behinderungen zu schaffen. Was einerseits Begrenzung ist, kann anderseits Schutz sein. Menschen mit geistigen Behinderung brauchen größere Schutz, als die anderen, weil sie die Nachwirkungen ihre Taten nicht vorher sehen können. Alle Rechte von denen entziehen wäre aber eine falsche Weg. Es muss also einen Mittelweg gefunden werden; Balance schaffen zwischen die Rechte und der Schutz.
Die, im oberen mitgeteilten, erzielen der Schutz von Menschen mit Behinderung. Es ist aber nur der erste Schritt,was noch nicht genug für die Gleichstellung diese Menschen ist. Diese Forschung studiert mehr die zusätzliche, positive Seite, die noch getan werden muss, und macht es auf europäsiche Ebene. Der Umstand der diskriminierten Gruppen sind so zu sagen unter dem Standard, und brauchen deswegen weitere Förderung, um in die gleiche Lage in verschiedene Bereichen zu kommen. Diese Arbeit untersucht die Methodik der Europäischen Union, wie er die Gleichstellung und Förderung der behinderte Menschen zu erreichen will.
Die Mangel von entsprechende Definitionen in diesem Bereich verursachen auch große Schwierigkeiten. Während meiner Forschung habe ich es beobachtet, was zur größten Problemen führt: sehr wenige klare Ausdrücke. Schon der Begriff von geistigen Behinderung ist unklar. Es hat sich auch mit der Zeit verändert, aber die Wissenschaftszweige benutzen auch verschiedene Termini. Ärtzte, Helipädagogen schaffen immer neue, genauere Kategorien, die der Heterogenisierung dienen.
Als ich meine Forschung tatsächlich angefangen habe, habe ich bemerkt, dass der Gegenstand der Untersuchung nicht gut eingeschränkt worden war. Ich habe dieses Problem mit meinem Gutachter diskutiert und haben wir uns entschieden, den Aufbau der Arbeit ein wenig zu verändern. Die Fokusgruppe bleibt die Gleiche: Menschen mit Behinderung. Die Problematisierung musste ein bisschen erweitert werden.  Anfangs wollte ich mich nur speziell mit der Problematisierung integrierte oder segregierte Arbeitsverrichtung beschäfigen. Am Ende der Foschung wollte ich Vorschläge machen und eine klare Antwort um die Frage geben: welche Konstruktion ist für Menschen mit Behinderung besser. Ich musste aber bemerken, dass der Problemkreis viel mehr breiter ist, als ich vorher gedacht habe. Die Teilproblemen hängen so eng zusammen, dass man keine sorgfältoge Forschung machen kann, wenn er sich nur mit einem Teil beschäftigt, ohne Berücksichtigung der andere Faktoren.
Ich sehe die richtige Aufteilung des Problemkreises, als schwierige Aufgabe. Das Problem muss als ganzheitliche Problematik gelöst werden. Die verschiedenen Bereiche alleinstehend zu beurteilen bringt uns nicht näher zu der Endlösung. Es hat aber Sinn, die Problembereiche allein zu prüfen und zu forschen. Dann müssen wir aber diese Ergebnisse zusammen bewerten.

Nach der korrigierten Problemauffassung werde ich die Gleichstellung und Förderung behinderter Menschen, im Rechtssystem der Europäischen Union forschen. Mein Arbeit hat sowohl theoretische, deskriptive, als auch pragmatische Teilen,mit originale Vorschläge. Im ersten halbes Jahr der Forschungszeit habe ich mich mehr mit der pragmatische Seiten beschäftigt. Ich bin der Meinung, dass der gut Vorbereitung unverzichtbar ist, für eine gute Forschung. Nach dieser Absicht habe ich mit mehrere Wissenschaftlern und Organisationen, die sich mit Behinderten beschäftigen, die Kontakt aufgenommen. Nicht alle waren offen, aber einige haben mich versprochen, in der Forschung mit  zu helfen. Die mehrere persönliche Treffen mit Vertretern von zivil Organisationen (unter anderem : ÉFOÉSZ, MDAC, MWSZT) haben mir geholfen die Komplexität des Behinderungsproblematik zu verstehen. Ich habe sowohl Heilpädagoge, als auch Juristen, und Betroffenen getroffen. Ich haltete es für sehr wichtig, Grundkenntnisse von Heilpädagoge zu hören, um die Gesamtprobleme ein bißchen besser zu verstehen. Diese Arbeit ist eine juristische Arbeit, schaut also die Problemen grundsätzlich durch eine juristische Brille. Die Komplexität des Themas erfordert aber Interdisziplinarität im Rahmen eine grundsätzlich juristische Arbeit. Die zwei Juristen, die mir ihre Hilfe angeboten haben, beschäftigen sich speziell mit der rechtlichen Seite der Behindertenproblematik. Durch mehrere persönliche Treffen habe ich meine Vorstellungen im Zusammenhang mit der Forschung für ihnen erzählt. Es war sehr hilfreich, wenn wir darüber diskutiert haben, und langsam hatte ich schon eine ergänzte Skript in meinem Kopf. Die Juristen und Heilpädagogen haben mir versprochen, dass sie mir weiter helfen werden, als externe Betreuer.
Es war eine schwere Aufgabe, die wichtigste Gesetze, Richtlinien und Fälle auszuwählen und damit die rechtliche Rahmen der Forschung zu schaffen. Heute habe ich schon eine Führungslinie, die ich während des Schreibens folgen kann.
Erstens habe ich schon angefangen bestimmte Aktionspläne und Strategien der Europäischen Union darzustellen (Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung (2010­2020), Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein Europäischer Aktionsplan (2004-2010) ). Dieser Teil ist mehr deskriptiv, aber diese Rechtsquellen, die die primär- und sekundärrechtliche Regelungen ergänzen, sind auch wichtig auf der Palette der Hilfsinstrumenten der EU, bezogen Menschen mit Behinderung.
Im III.-ten Schlüssel Kapitel habe ich angefangen solche Richtlinien, Verordnungen und Konventionen zu prüfen, die sehr maßgeblich für die Entwicklung der Anti-Diskriminationspolitik waren. Die Gleichbehandlungsrichtlinie (RL 2000/78/EG : Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) war ein großer Schritt für die Menschheit, besonders für die Behinderte-Gesellschaft. Es war die erste sekundärrechtliche Richtlinie, die sich umstrittener Weise, aber ausdrücklich mit Rechtschutz von behinderte Menschen beschäftigt. Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung von 2008 (800/2008 VERORDNUNG (EG) Nr. 800/2008 DER KOMMISSION zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG­Vertrag) spielt eine große Rolle bei Menschen mit verminderten Arbeitsfähigkeit. Die UN­Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde neben 128 Staaten auch von der EU, als alleinstehende Rechtssubjekt ratifiziert. Damit ist diese  Übereinkommen europaweit verbindlich für die Mitgliedtaaten. Die staatliche Gesetzgebungen waren aktiv, um Umsetzungsprozesse, und Maßnahmen zu erarbeiten. Im Mittelpunkt der Konvention steht das Recht für Teilhabe dür Menschen mit Behinderung. Die Übereinkommen verstärkt, was Hubert Hüppe der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen gesagt hat, dass Teilhabe es ein Menschenrecht ist, das Schutz benötigt, und kein Akt der Gnade oder Fürsorge. Während meine bisherige Forschung habe ich noch weitere Beschlüsse gefunden, die ich im Rahmen des III.-ten Kapitels noch untersuchen möchte. Die sind solche Verordungen und Richtlinien, deren Zielgruppe nicht direkt behinderte Menschen sind, trotzdem  bedeutsam für sie sind. Solche sind unter anderem: die Urheberrecht Richtlinie, die Bus Richtlinie, die Elektronische Kommunikationsdienst Richtlinie, Verordnung für Flugreisenden, Verordnung für Eisenbahnverkehr, usw.
Als interessantesten Teil werde ich die gesammelte Fälle der EuGH aufarbeiten. Für die IV.-ten Kapitel habe ich solche Fälle ausgewählt, die mit der Rechtsstellung behinderte Menschen verbundene Fragestellungen präsentieren. Beim Auwahl haben die tätige Juristen geholfen, die als externe Betreuer meine Forschung fordern. Ich werde ungefähr 6-10 Entscheidungen bearbeiten, und mit den wichtigsten rechtlichen Aspekten und Folgen diese Entscheidungen zu beschäftigen.
Unter anderem habe ich folgende Fälle geplant um zu verarbeiten: Navas, Inzirrilo, Yousfi, Callemeyn, Newton, Coleman, Kalanke, usw.

Ich bin der Meinung, dass schwächere Personengruppen, wie Menschen mit Behinderungen nicht nur durch spezialisierte Gruppen(Organisationen) geschützt werden sollten, sondern auch juristische Aufmerksamkeit brauchen. Deswegen bin ich sehr dankbar für die Unterstützung, was ich für die Verwirklichung dieser Forschung bekommen habe.


DIESE FORSCHUNG KONNTE MIT UNTERSTÜTZUNG DES UNGARISCHEN STAATES UND DER EUROPÄISCHEN UNION, IN KOFINANZIERUNG DES EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS, DURCH DIE IM RAHMEN DES PROJEKTES TÁMOP 4.2.4.A-1 AUSGESCHRIEBENE STIPENDIENFÖRDERUNG VERWIRKLICHT WERDEN. "

" Diese Forschung konnte mit Unterstützung des ungarischen Staates und der Europäischen Union, in Kofinanzierung des Europäischen Sozialfonds, durch die im Rahmen des Projektes TÁMOP 4.2.4.A-1 ausgeschriebene Stipendienförderung verwirklicht werden. "