Im vorigen Eintrag habe ich über
die Treffen mit einer Heilpedägogin und mit die Leitern eine spezielle Fachorganisation
für Menschen mit Behinderung geschrieben. Es war nicht so leicht solche Juriste
zu finden, die sich grundsätlich mit behindertenproblematik beschäftigen. Durch
mehrere persönliche Treffen habe ich meine Vorstellungen im Zusammenhang mit
der Forschung für ihnen erzählt. Es war eine schwere Aufgabe, die wichtigste
Gesetze, Richtlinien und Fälle auszuwählen und damit die rechtliche Rahmen der
Forschung zu schaffen. Heute habe ich schon eine Führungslinie, die ich während
des Schreibens folgen kann. Wir haben über meine Vorstellungen von der Skript
der Forschung gesprochen. Erstens habe ich schon angefangen bestimmte
Aktionspläne und Strategien der Europäischen Union darzustellen (Europäische
Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung (20102020), Chancengleichheit für
Menschen mit Behinderungen: Ein Europäischer Aktionsplan (2004-2010) ). Wir haben es festgelegt, dass dieser Teil mehr
deskriptiv ist, aber diese Rechtsquellen, die die primär- und
sekundärrechtliche Regelungen ergänzen, sind auch wichtig auf der Palette der
Hilfsinstrumenten der EU, bezogen Menschen mit Behinderung.
Im III.-ten Schlüssel Kapitel
habe ich angefangen solche Richtlinien, Verordnungen und Konventionen zu
prüfen, die sehr maßgeblich für die Entwicklung der Anti-Diskriminationspolitik
waren. Die Gleichbehandlungsrichtlinie (RL
2000/78/EG : Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für
die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) war ein
großer Schritt für die Menschheit, besonders für die Behinderte-Gesellschaft.
Es war die erste sekundärrechtliche Richtlinie, die sich umstrittener Weise,
aber ausdrücklich mit Rechtschutz von behinderte Menschen beschäftigt. Die
allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung von 2008 (800/2008 VERORDNUNG (EG) Nr. 800/2008 DER KOMMISSION zur Erklärung der
Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in
Anwendung der Artikel 87 und 88 EGVertrag) spielt eine große Rolle bei Menschen
mit verminderten Arbeitsfähigkeit. Die UNKonvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde neben 128 Staaten auch
von der EU, als alleinstehende Rechtssubjekt ratifiziert. Damit ist diese Übereinkommen europaweit verbindlich für die Mitgliedtaaten.
Die staatliche Gesetzgebungen waren aktiv, um Umsetzungsprozesse, und Maßnahmen
zu erarbeiten. Im Mittelpunkt der Konvention steht das Recht für Teilhabe dür
Menschen mit Behinderung. Die Übereinkommen verstärkt, was Hubert Hüppe der Beauftragte der
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen gesagt hat, dass Teilhabe
es ein Menschenrecht ist, das Schutz benötigt, und kein Akt der Gnade oder Fürsorge. Während meine bisherige
Forschung habe ich noch weitere Beschlüsse gefunden, die ich im Rahmen des
III.-ten Kapitels noch untersuchen möchte. Die sind solche Verordungen und
Richtlinien, deren Zielgruppe nicht direkt behinderte Menschen sind,
trotzdem bedeutsam für sie sind. Solche
sind unter anderem: die Urheberrecht Richtlinie, die Bus Richtlinie,
die Elektronische Kommunikationsdienst Richtlinie, Verordnung für
Flugreisenden, Verordnung für Eisenbahnverkehr, usw.
Als interessantesten Teil werde ich
die gesammelte Fälle der EuGH aufarbeiten. Für die IV.-ten Kapitel habe ich
solche Fälle ausgewählt, die mit der Rechtsstellung behinderte Menschen
verbundene Fragestellungen präsentieren. Beim Auwahl haben die tätige Juristen
geholfen, die als externe Betreuer meine Forschung fordern. Ich werde ungefähr
6-10 Entscheidungen bearbeiten, und mit den wichtigsten rechtlichen Aspekten
und Folgen diese Entscheidungen zu beschäftigen.
Unter anderem habe ich folgende
Fälle geplant um zu verarbeiten: Navas, Inzirrilo, Yousfi, Callemeyn, Newton,
Coleman, Kalanke, usw.
" Diese Forschung konnte mit Unterstützung des ungarischen Staates und der Europäischen Union, in Kofinanzierung des Europäischen Sozialfonds, durch die im Rahmen des Projektes TÁMOP 4.2.4.A-1 ausgeschriebene Stipendienförderung verwirklicht werden. "