2013. április 29., hétfő

Fruchtbare Treffen, wieder kontreter über die Gliederung


Im vorigen Eintrag habe ich über die Treffen mit einer Heilpedägogin und mit die Leitern eine spezielle Fachorganisation für Menschen mit Behinderung geschrieben. Es war nicht so leicht solche Juriste zu finden, die sich grundsätlich mit behindertenproblematik beschäftigen. Durch mehrere persönliche Treffen habe ich meine Vorstellungen im Zusammenhang mit der Forschung für ihnen erzählt. Es war eine schwere Aufgabe, die wichtigste Gesetze, Richtlinien und Fälle auszuwählen und damit die rechtliche Rahmen der Forschung zu schaffen. Heute habe ich schon eine Führungslinie, die ich während des Schreibens folgen kann. Wir haben über meine Vorstellungen von der Skript der Forschung gesprochen. Erstens habe ich schon angefangen bestimmte Aktionspläne und Strategien der Europäischen Union darzustellen (Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung (2010­2020), Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein Europäischer Aktionsplan (2004-2010) ). Wir haben es festgelegt, dass dieser Teil mehr deskriptiv ist, aber diese Rechtsquellen, die die primär- und sekundärrechtliche Regelungen ergänzen, sind auch wichtig auf der Palette der Hilfsinstrumenten der EU, bezogen Menschen mit Behinderung.
Im III.-ten Schlüssel Kapitel habe ich angefangen solche Richtlinien, Verordnungen und Konventionen zu prüfen, die sehr maßgeblich für die Entwicklung der Anti-Diskriminationspolitik waren. Die Gleichbehandlungsrichtlinie (RL 2000/78/EG : Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) war ein großer Schritt für die Menschheit, besonders für die Behinderte-Gesellschaft. Es war die erste sekundärrechtliche Richtlinie, die sich umstrittener Weise, aber ausdrücklich mit Rechtschutz von behinderte Menschen beschäftigt. Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung von 2008 (800/2008 VERORDNUNG (EG) Nr. 800/2008 DER KOMMISSION zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG­Vertrag) spielt eine große Rolle bei Menschen mit verminderten Arbeitsfähigkeit. Die UN­Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde neben 128 Staaten auch von der EU, als alleinstehende Rechtssubjekt ratifiziert. Damit ist diese  Übereinkommen europaweit verbindlich für die Mitgliedtaaten. Die staatliche Gesetzgebungen waren aktiv, um Umsetzungsprozesse, und Maßnahmen zu erarbeiten. Im Mittelpunkt der Konvention steht das Recht für Teilhabe dür Menschen mit Behinderung. Die Übereinkommen verstärkt, was Hubert Hüppe der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen gesagt hat, dass Teilhabe es ein Menschenrecht ist, das Schutz benötigt, und kein Akt der Gnade oder Fürsorge. Während meine bisherige Forschung habe ich noch weitere Beschlüsse gefunden, die ich im Rahmen des III.-ten Kapitels noch untersuchen möchte. Die sind solche Verordungen und Richtlinien, deren Zielgruppe nicht direkt behinderte Menschen sind, trotzdem  bedeutsam für sie sind. Solche sind unter anderem: die Urheberrecht Richtlinie, die Bus Richtlinie, die Elektronische Kommunikationsdienst Richtlinie, Verordnung für Flugreisenden, Verordnung für Eisenbahnverkehr, usw.
Als interessantesten Teil werde ich die gesammelte Fälle der EuGH aufarbeiten. Für die IV.-ten Kapitel habe ich solche Fälle ausgewählt, die mit der Rechtsstellung behinderte Menschen verbundene Fragestellungen präsentieren. Beim Auwahl haben die tätige Juristen geholfen, die als externe Betreuer meine Forschung fordern. Ich werde ungefähr 6-10 Entscheidungen bearbeiten, und mit den wichtigsten rechtlichen Aspekten und Folgen diese Entscheidungen zu beschäftigen.
Unter anderem habe ich folgende Fälle geplant um zu verarbeiten: Navas, Inzirrilo, Yousfi, Callemeyn, Newton, Coleman, Kalanke, usw.



" Diese Forschung konnte mit Unterstützung des ungarischen Staates und der Europäischen Union, in Kofinanzierung des Europäischen Sozialfonds, durch die im Rahmen des Projektes TÁMOP 4.2.4.A-1 ausgeschriebene Stipendienförderung verwirklicht werden. "